In der aktuellen Medienlandschaft unseres Landes beobachten wir zunehmend die Tendenz, rechtsstaatliche Maßnahmen gegen irreguläre Einwanderung als vermeintlich unangemessen zu brandmarken. Die Rückführung von Einwanderern ohne Bleiberecht – wissenschaftlich als “Remigration” bezeichnet – wird aktuell mit Begriffen wie „Deportation“ und „Vertreibung“ gleichgesetzt. Dieses irreführende Ziehen von Parallelen zur NS-Diktatur und zum kommunistischen Machtapparat in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg zielt darauf ab, die Öffentlichkeit durch Emotionalisierung mit falschen Fakten zu beeinflussen und politisch zu manipulieren – ein Ansatz, der fernab von sachlicher politischer Bildung liegt.
Der Auslöser für diesen dilettantischen Vergleich sollen Worte sein, die angeblich in Bezug auf das Thema der Remigration beim Privattreffen von mitunter AfD- und CDU-Politikern mit rechtsextremen Individuen in Potsdam letzten November gefallen sein sollen. Sofern diese Behauptung auch stimmen mag, trägt sie nicht zur Klärung bei, dass die Presse sich geschichtsverfälschend aus dem Fenster lehnt.
Es ist ein Fakt: In Deutschland gibt es seit 1945 weder Deportationen noch Vertreibung, und dies wird auch so bleiben. Jeder, der diese Realität in Frage stellt, sollte sich gründlich mit unserer Verfassung und dem Grundgesetz auseinandersetzen. Es muss klar herausgestellt werden, dass Abschiebung bzw. Remigration eine rechtsstaatliche völker- und menschenrechtskonforme Maßnahme ist. Personen ohne Aufenthaltsrecht in unserem Land werden unter modernen und humanen Bedingungen, einschließlich kostenloser Linienflüge, in ihre Heimatländer zurückgeführt. Die persönliche Sichtweise der Betroffenen mag variieren, hat jedoch keinen Einfluss auf die Legalität und Legitimität dieser Vorgehensweise. Ein Rechtsstaat basiert auf demokratischer Verfassung und Gesetz, nicht auf Emotionen oder persönlichen Befindlichkeiten einzelner Personen oder Gruppen. Deportation und Vertreibung sind klar definierte, völker- und menschenrechtswidrige Handlungen, die meist unter menschenunwürdigen Bedingungen und ohne gesetzliche Grundlage stattfinden. Sie gehören seit 1945 nicht mehr zur Praxis in Deutschland.
Bezogen auf völkerrechtlich und völkerrechtswidrig lässt sich passend ein oft übersehenes historisches Beispiel aus der Geschichte Deutschlands nehmen, nämlich die Abtretung Ost-Oberschlesiens an Polen gemäß dem Versailler Vertrag nach dem Ersten Weltkrieg. Dies war ein völkerrechtlich legitimierter Schritt, der unabhängig von der subjektiven Empfindung der deutschen Bevölkerung vor Ort erfolgte. Die spätere Annexion dieser Region durch die Nationalsozialisten im Jahr 1939 war hingegen ein klarer Bruch des Völkerrechts und ein Verstoß gegen die Menschenrechte.