Die AfD-Fraktion führte am gestrigen Tag eine dreistündige Begehung durch Schalke -Nord durch. Hauptattraktionen waren mitunter die Üchtingstr., die Hülsmannstr. und die Josephinenstr.
Bei der Pilgertour fanden die Teilnehmer erschreckende Zustände vor. Heruntergekommene und unbewohnbare Schrottimmobilien, Rattenfallen, Dreck, Lärm, ethnisch abgeschottete Gruppen, die beim Eindringen in „ihr Hoheitsgebiet“ hochaufmerksam wurden.
Der verkehrspolitische Sprecher der AfD Mathias Pasdziorek hierzu: „Wir haben bei unserer Begehung Dutzende abgestellte Fahrzeuge ohne Zulassung vorgefunden. In einem Fall unmittelbar vor einem Kfz-Händler an der Üchtingstrasse. Der Eindruck, der hier erweckt wurde, ist mehr als eindeutig. Stellt sich die Stadt hier bewusst naiv oder will die Stadt dem Konflikt aus dem Weg gehen? Wie kann es sein, dass vor einem Kfz-Verkaufsstandort beide Bürgersteige mit rund 15 Autos (alle mit dem orangenen Aufkleber der Stadt versehen) vollgestellt werden können? Das Abstellen von nicht mehr zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen (abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen, ohne Kennzeichen, ohne Zulassungsplakette oder mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraums) auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist verboten und könnte sofort mit einem Bußgeld geahndet werden. Doch anders als beim abgelaufenen Parkschein von Frau Mustermann oder beim Blitzen ihres Gatten, scheint die Stadt hier kein Interesse am Ausnutzen der rechtlichen Möglichkeiten zu haben. Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen und gerade der systemische Verstoß nicht geahndet?”
Der Eigentümer wird mit einem farbigen Aufkleber aufgefordert das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist (meist 3-5 Tage) aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.
Sollte das Fahrzeug innerhalb der Frist nicht entfernt sein, wird die Sicherstellung veranlasst. Die damit verbundenen Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Weiterhin wird die Sicherstellung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Fr. Seli-Zacharias fügt hinzu: „Die Stadt lässt sich gerade in dem von meinem Kollegen angesprochenen Beispiel vorführen. Eine entscheidende Begleiterscheinigung eines failed state ist,
dass das staatliche Gewaltmonopol und grundlegende Verwaltungsstrukturen so stark eingeschränkt sind, dass Recht und Ordnung entsprechend nicht mehr umgesetzt werden können und Städte demnach kaum handlungsfähig sind. Dabei spielen Angst und eine devote Haltung eine herausragende Rolle. Wir selbst wurden vor Ort sehr kritisch bei unserer Tour beäugt. Zwei südländische Männer begleiteten uns beim Inspizieren der Fahrzeuge. Ihre latent aggressive Grundstimmung hatte nur ein Ziel: Einschüchterung. Für mich steht fest: Ein abgemeldetes Auto kann gemäß § 32 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein Verkehrshindernis darstellen, wenn dieses an der abgestellten Stelle den Verkehr gefährdet oder erschwert. In diesem Fall drohen nicht nur ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Das Fahrzeug kann außerdem abgeschleppt werden.“