Seit einigen Jahren verzeichnen Innenministerien der Bundesländer hunderte Verdachtsfälle auf sogenannte Scheinvaterschaften. Dabei reisen schwangere Frauen aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland ein und zahlen mehrere Tausend Euro an meist mittellose deutsche Männer, die die Vaterschaft für die ungeborenen Kinder übernehmen. Auf diese Weise erlangen die Mütter, die Kinder und Geschwisterkinder ein Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Die AfD hatte in der Sitzung des OPV am 15.06.2021 eine entsprechende Anfrage zur missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung zur Erschleichung von Aufenthaltstiteln und Soziallleistungen in Gelsenkirchen gestellt. Am 23.11.2021 tagte der OPV erneut. Unter Tagesordnungspunkt 5 erhielt Herr Waldemar Kinzel (Abteilungsleiter bei der Ausländerbehörde) die Gelegenheit, über die Arbeit der kommunalen Ausländerbehörde zu informieren. Dabei erklärte Herr Kinzel den Anwesenden, dass zum Stichtag 29.10.2021 rund 61.960 Personen (somit 23,35% an der Gesamtbevölkerung in Gelsenkirchen) als Klienten/Kunden der Ausländerbehörde Gelsenkirchen verzeichnet sind. Dabei handelt es sich um einen Anstieg von 15,08 % im Jahr 2014 auf 23,35% im Jahr 2021. In Bezug auf die Migrantenzuzüge aus Drittstaaten erklärte Herr Kinzel, dass eine Zunahme aus Somalia und weiteren afrikanischen Ländern festzustellen sei.
Frau Seli-Zacharias (AfD) bat Herrn Kinzel, welcher zuvor in seiner Präsentation auch mehrfach die Untergruppe „Scheinvaterschaften nach Paragraph 85 a Aufenthaltsgesetz“ als fest installierte Arbeitsgruppe benannte, auszuführen, weshalb ihre an die Ausländerbehörde gerichtete Anfrage zur missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung im Kern vollkommen unbeantwortet geblieben ist, obwohl nun durch die Präsentation bekannt wurde, dass in Gelsenkirchen eine eigene Arbeitsgruppe mit diesem Thema betraut ist.
Sie führt dazu weiter aus: „Der Gesetzgeber hat die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung ausdrücklich in § 1597 a BGB verboten. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft, hat die beurkundende Behörde oder die Urkundsperson dies der nach § 85a des Aufenthaltsgesetzes zuständigen Behörde nach Anhörung des Anerkennenden und der Mutter mitzuteilen und die Beurkundung auszusetzen. Die Anzeichen für das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte sind gesetzlich ebenfalls klar definiert. Die ungenügende Beantwortung durch die Verwaltung auf meine sehr zielgerichteten Fragen lässt mich zu dem Schluss kommen, dass hier eine Verschleierungstaktik gefahren werden soll. Insbesondere der Hinweis, dass ein höheres Kundenaufkommen aus Drittstaaten aus afrikanischen Ländern in unserer Kommune zu verzeichnen ist, hat mich durchaus stutzig gemacht. Ich hoffe jedoch, dass diese Randnotiz auch den Urheber – Herrn Kinzel – stutzig macht. Einfache Controlling-Grundregeln sollten auch in der Ausländerbehörde Gelsenkirchen gelten. Dazu gehört, dass die mit diesem Thema betraute Arbeitsgruppe nach Jahren effektiver Arbeit Zahlen, Daten und Fakten zu nennen hat. Eine Ausländerbehörde, die solche Daten nicht erfasst und diese nicht mal an das Innenministerium meldet, scheint erhebliche Probleme im Bereich der Führung und Funktionalität zu haben. Bei diesen Missständen stelle ich mir ernsthaft die Frage, ob die erschreckende Personalfluktuation in der Ausländerbehörde Gelsenkirchen nicht sogar der politischen Verschleierung und der bewussten Nichterfassung politisch brisanter Informationen geschuldet ist!“
Die Betreuung der rund 62.000 Klienten wird von knapp 60 Planstellen bewerkstelligt, wobei nicht unerwähnt bleiben darf, dass seit 2018 45 Personalwechsel in der Ausländerbehörde Gelsenkirchen stattfanden. Damit ist diese kommunale Behörde einer extrem hohen Personalfluktuation ausgesetzt. Auf Nachfrage der Stadtverordneten Seli-Zacharias, ob ein etwaiges negatives Sicherheitsgefühl im Umgang mit den Klienten seitens der Angestellten zur hohen Fluktuation beitrage, dementierte Herr Olbring. Gleichwohl nannte er andere Faktoren, wie zum Beispiel die extreme Arbeitsbelastung, das altersbedingt Ausscheides von Mitarbeitern und ein „seit 2014 kritische Betrachtung der Gesamtsituation“, so Herr Olbring.
Im Zusammenhang mit der Personalsituation erwähnte die Stadtverordnete Seli-Zacharias die Steigerung der EU-Verlustfestellungen bei EU-Bürgern, die wie auf Anfrage der AfD-Fraktion im 2020 bekannt wurde, im Jahr 2020 aus personellen Gründen so gut wie eingestellt wurden. Im Jahr 2021 ist nun eine Erhöhung festzustellen – insgesamt 239 Verlustfeststellungen wurden angegeben, die auf eine entspanntere Personalsituation bei der Ausländerbehörde zurückzuführen sei, so die Verwaltung.
Auf die weitere Rückfrage der Stadtverordneten Seli-Zacharias bezüglich des Migrationshintergrundes und Hauptabschiebeländer der 24 abgeschobenen Intensivstraftätern erfolgte seitens der Verwaltung keine verwertbare Antwort.