Seit dem 20. August 2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung.
Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) mit neuer Systematik keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der sogenannten 3G-Regel (Geimpft, Genesen und Getestet) an eine 7-Tages-Inzidenz von 35 oder mehr.
Da in der Stadt Gelsenkirchen der Inzidenzwert von 35 derzeit seit mehr als fünf Tagen überschritten wird, gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen i. S. d. § 2 Abs. 9 CoronaSchVO strengere Regelungen.
Nicht wie zuvor werden in der neuen Coronaschutzverordnung die kommunalen Gremiensitzungen nicht als Ausnahme ausgewiesen. Diese sind somit unter den Begriff „Veranstaltung“ zu fassen. An dieser Entscheidung des Landes NRW wird deutliche Kritik geübt – u.a. vom Deutschen Städtetag.
Gestern hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW mitgeteilt, dass für die Durchführungen von Sitzungen kommunalen Gremien keine Ausnahmen von den 3-G-Regelungen gelten. Entsprechend § 4 Abs. 5 CoronaSchVO sind beim Zutritt zu kommunalen Gremien Nachweise einer Immunisierung oder Testung zu kontrollieren und bei der Zugangskontrolle vorzulegen.
Die AfD kritisiert die neuen unreflektierten Regelungen, die demokratische Prozesse erschweren oder sogar verfälschen: „Wir leben in einer Zeit, in der die Bürger seit fast eineinhalb Jahren nicht mehr im vollen Besitz all ihrer verfassungsmäßigen Grundrechte sind. Bislang und zum Höhepunkt der Pandemie hatten Politiker das Privileg zu tagen und zwar ungeimpft und ungetestet. Nur kurze Zeit später, bei einem parallel entspannten Infektionsgeschehen, werden Sitzungen für kommunale Gremien tatsächlich mit „Veranstaltungen“ gleichgesetzt. Das kann zu einer gefährlichen Verfälschung demokratischer Prozesse führen.
Das kommunale Mandat ist schließlich eine besondere Form des gesellschaftlichen Engagements. Denn hier geht es nicht um irgendeine private Tätigkeit, sondern um eine verantwortliche Funktion innerhalb des Staatsaufbaus. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen werden schließlich auch in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Ich fühle mich in meiner politischen Arbeit behindert und empfinde diese gegenwärtige Rechtsauffassung als gezielte Schikane gegen Ungeimpfte. Die Regierenden in diesem Land haben sämtliche Hemmungen verloren. Um es deutlich zu sagen: Das ist eine Schande für unsere Demokratie, denn die Kommune ist die Wiege der Demokratie “, so die Bezirksvertreterin Enxhi Seli-Zacharias.