Islamismus wieder exportieren

 

Der aktuelle Fall des Tadschiken Mukhammadshujo A., der in Gelsenkirchen unter IS-Terrorverdacht steht, wirft alarmierende Fragen auf. Wie konnte passieren, dass er offiziell als ukrainischer Flüchtling aufgenommen wurde, anstatt umgehend ins Herkunftsland abgeschoben zu werden? Gemäß der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (2001/55/EG) dürfen Personen ohne ukrainische Staatsbürgerschaft, die vor dem 24.02.2022 in der Ukraine gelebt haben und aus einem als nicht sicher geltendem Herkunftsland stammen, von der Bundesrepublik aufgenommen werden. Abschiebungen nach Tadschikistan finden aktuell allgemein statt.
Die Erfahrungen der Massenmigration haben in jüngster Vergangenheit deutlich gezeigt, dass Islamisten nicht selten unter dem Deckmantel des Schutzsuchenden hierher gelangen. Es ist erschreckend, dass Deutschland in den letzten zehn Jahren so wenig gelernt hat.
Unsere Ratsfraktion kann nicht oft genug betonen: Wir fordern von den Behörden strenge Kontrollen bei der Aufnahme von Migranten und Beschleunigung gerechtfertigter Abschiebungen. Fälle wie Mukhammadshujo A. beweisen, dass es nicht nur leere Worte sind. Der Schutz unserer Bürger muss oberste Priorität haben!