Die AfD-Fraktion Gelsenkirchen hat bei der Stadt nachgefragt, wie viel jährlich für Unterhaltsvorschüsse ausgegeben und wie viel davon zurückgefordert wird. 2020-2023 stiegen die jährlichen Ausgaben an – 2023 lagen sie bei über 4,1 Millionen Euro. Mit diesen Vorschüssen sollen Kinder unterstützt werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Seit 2019 ist das Landesamt für Finanzen NRW für die Rückforderungen verantwortlich, dennoch bleiben hohe Summen offen. Durchschnittlich 100 Pfändungen werden jährlich eingeleitet, aber rund 145.000 Euro mussten in den letzten drei Jahren abgeschrieben werden. Die Stadtverwaltung teilte mit, dass der Bund 40 % der Kosten trägt und der Rest hälftig von Land und Kommunen übernommen wird. Die Effizienz der Rückforderungen bleibt jedoch gering, und die Stadt prüft lediglich die Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen, ohne spezifische Entwicklungen in den Rückflüssen zu erkennen. Die Fraktion sieht dringenden Handlungsbedarf, die Prozesse der Rückforderung zu optimieren und die finanziellen Lasten für die Gelsenkirchen effektiver zu gestalten.