Die Fraktion stellte eine Anfrage an Gelsendienste bzgl. Erweiterung des moslemischen Grabfeldes in Hassel. Dabei geht es uns um die Gültigkeit der Friedhofs- sowie der Friedhofsgebührensatzung. Gelten sie auch hier in vollem Umfang oder gibt es Ausnahmen, z.B. bei der Sargpflicht? Zudem interessieren sich die AfD-Stadtverordneten für evtl. Unterschiede zur bisherigen Bestattungskultur, so in Bezug auf die Nutzung nach verstrichener Ruhezeit. Wie wird außerdem die Grabpflege geregelt, etwa seitens lokaler Gartenbaubetriebe oder anderweitig? Transparenz und Gleichbehandlung muss auf allen Friedhöfen Gelsenkirchens gewährleistet sein. Dahinter steht Ihre städtische AfD-Ratsfraktion.