Die Beteiligten am Gelsenkirchener Appell, sorgen sich demnach um die Zukunft des sozialen Arbeitsmarktes. Beklagt wird vom DGB-Vertreter Mark Rosendahl, dass seit 2019 eine Mittelkürzung stattfand und dies eine Abschaffung durch die Hintertür sei.
Diese Sichtweise ist aber unbegründet. Das Jobcenter Gelsenkirchen bekam von 2014 bis 2018 immer deutlich mehr Gelder für die Eingliederung von Arbeitslosen, als es ausgeben konnte:
Diese Überschüsse beliefen sich
2014 auf 5.378.829 €
2015 auf 4.745.104 €
2016 auf 4.060.032 €
2017 auf 3.936.599 €
2018 auf 3.683.077 €.
Diese Mittel, die für die Eingliederung vorgesehen waren, widmete das JC Gelsenkirchen jedes Jahr um und ließ sie in die Verwaltung fließen. Das ergab eine Anfrage unserer Fraktion im Rat vom 12.6.2019 und ist nachlesbar in der Drucksache 14-20/7622.
Somit ist es nur allzu verständlich, wenn nach 5 Jahren zweckentfremdeter Haushaltsmittelverwendung der Geldgeber Bund diesen Posten kürzt, und zwar – wie man unschwer erkennt – mit 3,8 Mio. Euro ungefähr in derselben Höhe, wie diese Mittel in den Vorjahren nicht für die Eingliederung genutzt wurden.
Dabei handelte es sich im Übrigen nicht um die Jahre der Corona-Pandemie. Einen schleichenden Ausstieg aus dem sozialen Arbeitsmarkt können wir nicht erkennen. Das Jobcenter unter Co-Leitung der Stadt Gelsenkirchen hätte von 2014 – 2019 nach
Ansicht der AfD- Fraktion seine Hausaufgaben machen müssen und die Mittel einfach nicht zweckentfremden dürfen, dann wäre seit 2019 auch keine Kürzung erfolgt. Existenzsorgen um den sozialen Arbeitsmarkt in Gelsenkirchen sind daher aus unserer Sicht
unbegründet.
Unsere Fraktion wird eine weitere Anfrage zur Umwidmung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 stellen.